Grundsätzliches
Das Diakonische Werk der Pfalz verurteilt sexualisierte Gewalt in all ihren Facetten, von sexueller Belästigung bis hin zu schweren Übergriffen, aufs Schärfste. Es ist unsere Aufgabe, in unseren Einrichtungen und Diensten alle Menschen wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt zu schützen, indem wir in Diakonie und Kirche eine Kultur des achtsamen und respektvollen Umgangs leben, pflegen und intensivieren.
Gesetzliche Grundlage unseres Handelns ist das im Jahr 2019 beschlossene Gesetz zum "Schutz vor sexualisierter Gewalt"
https://www.kirchenrecht-evpfalz.de/document/47280
Es gilt für die Evangelische Kirche der Pfalz und ihre Diakonie. Im Bereich der Mitgliedsorganisationen fand das Gesetz zum „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ am 16.12.2021 im Rahmen einer Satzungsänderung Geltung.
Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Pfalz 13_2021 zu finden unter: https://kirchenrecht-evpfalz.de/kabl/49281.pdf
Als Diakonie der Evangelischen Kirche der Pfalz arbeiten wir eng mit der Landeskirche zusammen.
Auf der Homepage unserer Landeskirche finden sie weiterführende Informationen.
Unsere Diakonie ist unter dem Dach der Diakonie Deutschland, die mit der Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" einheitliche Normen erarbeitet und unsere Arbeit befördert und unterstützt.
Hier finden Sie den Link zur Diakonie Deutschland: Schutz vor sexualisierter Gewalt - Diakonie Deutschland
Für alle diakonischen Trägereinrichtungen in Deutschland hat die Konferenz Diakonie und Entwicklung im Oktober 2024 die Rahmenbestimmung zum Thema „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“ verabschiedet.
